EU-Verordnung
Für weitere Informationen zur EU Verordnung Nr. 432/2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel klicken sie bitte hier.
Infos LMIV
– Für Informationen zur neuen Lebensmittel-Informationsverordnung klicken sie bitte hier.
Zertifizierung:
Ein Großteil unserer Produkte wird unter GMP-gerechten Bedingungen produziert. Zusätzlich gewährleistet ein entsprechendes, jährlich extern auditiertes HACCP-System und die Sorgfalt unser regelmäßig geschulten Mitarbeiter die Sicherheit unserer Produkte. Eine „Doping-frei“ Zertifizierung rundet die hochwertige Qualität unserer Produkte ab
Hinweise:
Herkunftskennzeichnung: Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 ist im Zusammenhang mit Herkunftsbezeichnungen wie „Made in Germany“ die Herkunftsangabe der primären Zutat eines Lebensmittels erforderlich.
Nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie gesunde Lebensweise, auf die geachtet werden sollte, verwenden.
Die aufgeführten Angaben auf der Produktspezifikation sollten als Grundlage zur Etiketten-Anfertigung dienen. Werden auf dem Etikett von der Spezifikation abweichende Angaben getroffen, liegt dies in der Verantwortung des Inverkehrbringers. Zusätzliche Auslobungen, Health Claims, Logos oder Siegel müssen vom Inverkehrbringer lebensmittelrechtlich gesondert geprüft werden.
Gemäß § 5 NemV müssen Hersteller oder Einführer, die ein Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr bringen wollen, dies spätestens beim ersten Inverkehrbringen in der Bundesrepublik Deutschland dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anzeigen. Die Anzeige können Sie über folgenden Link durchführen: https://apps2.bvl.bund.de/nem/form/main.do.
Diese Spezifikationen wurden maschinell erstellt und sind ohne Unterschrift gültig.